Dies ist der Tatsache geschuldet, dass eine entsprechende gesetzliche Regelung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt
Deren aktuelle Ausgestaltung ist in Form des Kabinettsbeschlusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums in allen Details einsehbar.
Einen konkreten Zeitrahmen sowie den Umfang der mit einer Dynamisierung einhergehenden Erhöhung kann ich Ihnen daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nennen.
Ansprechpartner für Anliegen rund um den Bezug der SED-Opferrente ist in diesem Fall das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Ein Bezug der Opferrente bei Wohnsitz im Ausland ist meiner Kenntnis nach möglich.
Denn nicht nur die Entscheidung, selbstbestimmt zu sterben, sondern ebenso die bewusste Entscheidung einer Person, an einer Hilfeleistung nicht teilhaben zu wollen, verlangt Respekt und Akzeptanz.