
Die Offenlegungspflicht aus § 325 HGB einschließlich der Fristenregelungen beruhen auf verbindlichen europarechtlichen Vorgaben, weshalb wir an dieser Regelung festhalten müssen.
Katrin Helling-Plahr MdB
Die Offenlegungspflicht aus § 325 HGB einschließlich der Fristenregelungen beruhen auf verbindlichen europarechtlichen Vorgaben, weshalb wir an dieser Regelung festhalten müssen.
Das gilt - weil Sie explizit gefragt haben - auch für mich.
Denn es ist das Beste für Kinder, wenn sie auch nach Trennung oder Scheidung von beiden Elternteilen weiterhin in ihrem Alltag betreut werden.
Es ist nicht ohne Grund so, dass die Fraktionen in dieser Frage keine Position beziehen werden, sondern die einzelnen Abgeordneten nur nach ihrem eigenen Gewissen entscheiden sollen.
Es wird nach derzeitigem Stand keine Impfpflicht in Deutschland geben. Ich persönlich hätte mir, wie Sie sicherlich bemerkt haben, eine andere Entscheidung gewünscht.
Wir als FDP-Bundestagsfraktion sehen die ePA als einen, wenn nicht sogar den zentralen Bestandteil der Digitalisierung unserer gesundheitlichen Versorgung an.