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Antwort von Katrin Helling-Plahr
FDP
• 05.01.2022

Die in unserem Grundgesetz gewährleistete Indemnität dient im Wesentlichen der Funktionsfähigkeit des Parlaments und der Gewährleistung offener parlamentarischer Debatten. Von der Indemnität sind auch Abstimmungen im Bundestag und in seinen Ausschüssen erfasst.

Frage von Linda B. • 24.11.2021
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Antwort von Katrin Helling-Plahr
FDP
• 30.11.2021

Die Maßnahme ist zudem bis zum 19. März 2022 befristet, sodass eine weitere Überprüfung ebendieser im Lichte der aktuellen Entwicklung sichergestellt wird.

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