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Katrin Helling-Plahr
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Frage von Joachim Maurice M. •

Würden Sie bitte proaktiv und im Angesicht Ihrer nunmehr gegebenen Einbindung in eine Regierungspartei die "Aut-idem-Regel" für chronisch oder gar unheilbar Erkrankte abzuschaffen versuchen?

Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,

Rabattverträge zwischen Hersteller- und Kostenträgerwirtschaft bringen mit sich, dass Austauschmedikamente zuweilen Preisveränderungen unterliegen oder wechselnde Handelsprodukte bei Auslieferungen favorisiert werden müssen. Für palliativ Erkrankte, die auf die Einhaltung von kompliziert, teilweise stationär erarbeiteten Medikationsplänen angewiesen sind, ist der auf Grundlage von ökonomischen Parametern vollzogene Ersatz von vermeintlich preisgünstigeren Produkten eine Katastrophe.

Sie haben sich 2019 mit Ihren Anfragen an die damalige Bundesregierung bereits sehr für u.a. dieses Thema und eine für Parkinson-Patienten und auch die Ärzteschaft erträgliche Lösung eingesetzt.

Würden Sie bitte im Angesicht der neuen Machtverhältnisse in Berlin und Ihrer nunmehr gegebenen Einbindung in eine Regierungspartei die Aut-idem-Regel für chronisch oder gar unheilbar Erkrankte abschaffen?

Vielen Dank!
J.M.M.
DOPANET Wissen & Kommunikation

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Nach der sogenannten Aut-idem-Regelung sind Apotheker verpflichtet, vorrangig Arzneien abzugeben, für welche die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag mit Arzneimittelherstellern abgeschlossen hat. Es muss aber stets sichergestellt sein, dass das von den Apotheken ausgegebene Präparat in Wirkungsstärke und Packungsgröße mit dem verordneten Arzneimittel identisch und für das gleiche Krankheitsbild zugelassen ist. Zudem muss das Arzneimittel die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzen. Der G-BA führt eine sogenannte Substitutions-Ausschlussliste, auf der all jene Medikamente stehen, die nicht ausgetauscht werden dürfen. Die verordnenden Ärzte haben außerdem heute bereits die Möglichkeit, die Aut-idem-Regelung auf dem Rezept auszuschließen. In vielen Fällen wird von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.

Im Grundsatz steht hinter der Aut-idem-Regelung ein berechtigtes Anliegen. Wichtig ist, dass Fälle, in deren Anwendung sie aus medizinischen Gründen nicht geboten ist, auch tatsächlich keine Anwendung findet. Deshalb sollte konsequent und gründlich erforscht werden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Anwendung der Regelung bei einem konkreten Krankheitsbild für die Patienten nachteilig ist. Dafür habe ich mich in der Vergangenheit eingesetzt und werde das auch in Zukunft im Rahmen meiner Möglichkeiten tun.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helling-Plahr

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