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Katrin Helling-Plahr
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Frage von Rolf C. •

Warum kann ich meine Opferrente auch im Ausland lebend bekommen aber die berufliche Rehabilitation nur in Deutschland ?? Ich muss im Ausland leben weil meine Rente in Deutschland nicht reicht

Die berufliche Rehabilitation in Hoehe von 154 Euro wird nur gezahlt wenn man in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist, bei 577 Euro Altersrente ist wohl keine Frage das ich in diesen Schwierigkeiten bin, egal wo ich lebe.was hat der Anspruch damit zu tun wo ich lebe ????

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das BerRehaG ermöglicht Rehabilitierung und ggf. Ausgleichsleistungen für Betroffene, die politischer Verfolgung in Form von Eingriffen in den Beruf oder in die berufsbezogene Ausbildung ausgesetzt waren. Schwerpunkt dieses Gesetzes ist der Ausgleich von Nachteilen bei der Rente, aber auch die bevorzugte Förderung von Fortbildung, Umschulung und Studium - alles Ansprüche, die nur bei Ausbildung und Arbeit im Inland entstanden wären. Es ist daher konsequent auch die Ausgleichsleistung nur bei dauerhaftem Aufenthaltsort oder Wohnsitz im Inland zu gewähren.

Für weitere Fragen zur beruflichen Rehabilitierung verweise ich auf unsere zuständige Ansprechpartnerin für die SED-Opferrente Linda Teuteberg.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helling-Plahr

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