Sehr geehrte Frau Helling-Plahr, kann ich davon ausgehen, dass Sie dem Verbotsantrag gegen die AfD zustimmen werden?
Die AfD ist in einigen Bundesländern gesichert Rechstextrem, hat einen Landesvorsitzenden Faschisten und spätestens ihr Auftritt in Thüringen hat gezeigt, dass diese Partei die Demokratie von Innen zerstören will. Setzen Sie sich für die Demokrarie ein und leiten ein Verbotsverfahren ein?
Lieber Herr W.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Die rechtlichen Hürden eines Parteiverbots sind hoch. Ein gescheiterter Antrag birgt das Risiko, dass sich die AfD als Opfer stilisieren könnte, was ihr am Ende womöglich mehr nutzen als schaden könnte. Wir sollten dahingehend auch bedenken, dass ein Verbotsverfahren bis zu sechs Jahre andauern könnte – eine lange Zeit, in der die AfD diese Darstellung medial nutzen könnte. Daher sollte ein Verbotsverfahren nur dann in Betracht gezogen werden, wenn wir uns sicher sind, dass alle juristischen Kriterien überzeugend erfüllt sind.
Außerdem darf nicht der Eindruck entstehen, dass die demokratischen Parteien der Mitte die inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD scheuen. Es geht nach wie vor darum, die AfD politisch zu stellen, ihre Positionen klar zu widerlegen und den Bürgern aufzuzeigen, dass diese Art von Politik keine echten Lösungen bietet. Gerade bei Themen wie wirtschaftliche Sicherheit und Migration müssen wir mit verfassungskonformen und klugen Konzepten überzeugen, um die Menschen zurückzugewinnen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr