Setzen Sie sich für Verbesserungen im geplanten neuenTierschutzgesetz ein ?
Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,
das geplante neue Tierschutzgesetz erlaubt weiterhin massives Tierleid.
Ein weitgehendes Verbot von Langstrecken-Tiertransporten, jede Form der Anbindehaltung, Tiere oder zumindest Wildtiere im Zirkus, Verkauf von Tieren oder zumindest Welpen über Online-Plattformen und
Qualzuchten sind wichtige Punkte.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth M.
Sehr geehrte Frau M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Im Bereich des Tierschutzes gilt es notwendige Verbesserungen für die Tiere zu erreichen und zugleich praxistaugliche Regelungen zu treffen.
Deutschland zählt bereits weltweit zu den führenden Nationen im Bereich Tierschutz. Auf den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft folgte eine Rekordzahl an Rückmeldungen von verschiedenen Verbänden sowie zahlreiche Änderungsanträge seitens des Bundesrates. Diese Reaktionen verdeutlichen, dass der Entwurf des BMEL noch erheblichen Überarbeitungsbedarf aufweist.
Das Gesetz steht nun am Beginn der parlamentarischen Beratung, hier muss nun sorgfältig geprüft werden, inwiefern die Anmerkungen und Vorschläge Berücksichtigung finden können. Hierbei ist das Ziel, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert, ohne die wirtschaftliche Grundlage der Tierhalter zu gefährden. Dabei ist es besonders wichtig, dass niedrige Tierschutzstandards nicht zu einem Wettbewerbsvorteil führen.
Ein Gesetz, das Tierhalter frustriert und sie möglicherweise dazu zwingt, aus der Produktion auszusteigen oder die Tierhaltung in größere Betriebe oder ins Ausland zu verlagern, würde letztlich das Gegenteil dessen bewirken, was wir erreichen wollen.
In diesem Kontext wird sich meine Fraktion dafür einsetzen, dass geplante Tierschutzgesetz zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr