Inwiefern gibt es seitens der FDP-Fraktion bzw. Regierungskoalition Bestrebungen, ein Recht auf schmerzfreies Sterben für jedermann (Gleichheitsgrundsatz, Menschenwürde!) zu garantieren?
Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,
die landläufige Meinung nach dem Urteil des BVfG 2020 ist, dass es ein Recht auf Sterbehilfe gäbe.
Dem ist jedoch nicht so. Zwar hat jeder ein Recht, Ärzte, Organisationen etc. um Hilfe zu ersuchen; es steht diesen allerdings frei, ob sie die Hilfe zu einem schmerzfreien Sterben leisten möchten oder nicht.
So unterteilen hilfsfähige Personen aus Gewissensgründen oder unter gesellschaftlichem Druck Suizidwillige in sterbewürdig und sterbeunwürdig und leisten letzteren keine Hilfe.
Von diesen begehen dann jährlich rund 10.000 einen qualvollen Brutalsuizid.
Um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden, ist die Einführung eines tatsächlichen, einklagbaren Rechts auf Sterbehilfe angezeigt. Setzen Sie sich dafür ein?
Denn wenn umgekehrt ein Lebenswilliger in Lebensgefahr schwebt und ein Passant an ihm vorbeigeht, macht der sich schließlich auch der unterlassenen Hilfeleistung schuldig, egal, was sein Gewissen ihm sagt.
Mit freundlichen Grüßen
Florian W.
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Nachdem am 6. Juli 2023 keines der vorgelegten Gesetze zur Suizidhilfe die erforderliche Mehrheit im Deutschen Bundestag erreichen konnte (meine Rede finden Sie unter https://dbtg.tv/cvid/7556060), empfinden viele Betroffene weiterhin ein Gefühl des Im-Stich-gelassen-Seins. Aus meiner Sicht ist dies ein unhaltbarer Zustand und eine gesetzliche Regelung daher weiterhin dringend notwendig, um sicherzustellen, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch in der Praxis verwirklicht werden kann.
Als Initiatorin eines der damals zur Abstimmung stehenden Gesetze habe ich in den letzten Monaten und Wochen intensive Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen aus allen demokratischen Fraktionen und Gruppen geführt. Ich setze mich energisch dafür ein, meine Kolleginnen und Kollegen von der Dringlichkeit der Regelung der Suizidhilfe zu überzeugen, die den Betroffenen keine unnötigen Hindernisse in den Weg stellt. Denn Ihre Lebenssituation und die vieler anderer Betroffener verdienen es, schnellstmöglich eine rechtssichere Regelung zu erhalten.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr