Im Wahlkampfprogramm der FDP stand mal die Konzeptualisierung der "Doppelresidenz als Idealfall" für die getrennt erzogenen Kinder nach Trennung und Scheidung. Ist diese Wahlkampfprosa noch relevant?
Im Wahlkampfprogramm der FDP stand mal die Konzeptualisierung der "Doppelresidenz als Idealfall" für die getrennt erzogenen Kinder nach Trennung und Scheidung. Ist diese Wahlkampfprosa noch relevant oder schon vergessen? Hat Ihre Partei bisher etwas konkret unternommen?

Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Selbstverständlich setzen wir Freie Demokraten uns weiterhin nachdrücklich für das sogenannte Wechselmodell als gesetzliches Leitbild ein und bekennen uns klar dazu in unserem Wahlprogramm. Demnach soll das Wechselmodell auch in Konfliktfällen zur Anwendung kommen, es sei denn, die Eltern treffen eine abweichende, einvernehmliche Regelung. Damit sind wir die einzige Fraktion und Partei, die sich so konsequent für das Wechselmodell starkmacht. Denn wir Freien Demokraten sind überzeugt, dass es sowohl im besten Interesse unserer Kinder liegt, nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin von beiden Elternteilen im Alltag betreut zu werden, als auch gesellschaftlich geboten ist, die Verantwortung nicht allein einem Elternteil zuzuschreiben, da dies regelmäßig zu Altersarmut führen kann, wovon häufig Frauen betroffen sind. Unsere Kinder haben es zudem verdient, dass der Gesetzgeber ein kindeswohlzentriertes Familienrecht schafft, das darauf ausgerichtet ist, die für Kinder so wichtigen Bindungen zu Bezugspersonen zu fördern und Konflikte von vornherein zu vermeiden. Leider steht unser Kindschaftsrecht - aber auch unser Unterhaltsrecht - diesem Gedanken bisher entgegen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr