Frage an Katrin Helling-Plahr von Hildegard W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,
wie kann es sein, das Sie als regierungsbeteiligte Partei zulassen, das hier in NRW Soloselbständoge und Selbständige durch die unverantwortungslos Politik von Schwarz/Gelb in den Ruin und somit in die Insovenz gezwungen werden.
Auf Seiten des NRW Ministeriums für Arbeit war zu Beginn der Corona Pandemie u.a folgendes zu lesen und es war zu dem Zeitpunkt die EINZIG "verlässliche" Quelle über die Handhabung und Bedienung der Soforthilfe. Zitat:
"Soloselbständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt ...... Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren"
und
"Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden"
Diese Aussagen sind nach dem 1.4 kommentarlos verschwunden. Genemigte Bescheide bis zu diesem Zeitpunkt wurden nicht geändert und es wurde den Antragsstellern diese Änderung auch nicht mitgeteilt. Viele haben sich auf diese Aussagen verlassen und stehen nur vor den Scherben ihrer Existenz.
Für uns wurde der unsoziale Zugang zu Harz IV vereinfacht, wobei die Vereinfachung faktisch nicht stattfindet. Im Gegenteil,volle Vermögensprüfung,Bescheide durch die JobCenter werden abgelehnt mit der Begründung man hätte Soforthilfe bezogen, man lebt in einer Bedarfgemeinschaft etc. Andere Bescheide werden nur bewilligt unter der Vorraussetzung, das die Antragsteller sich dem Arbeitsmakrt zur Verfügung stellen müssten. Die wiederum widerspricht der klaren Aussage aus §67 Abs II des SGB II zur Vereinfachten Antragstellung unterer Abschnitt, das Harz IV zur Überbrückung des wirtschaftlichen Engpassens dienen soll um am Ende der Pandemie das Geschäft weiter fortführen zu können"
Wie gedenken Sie das zu ändern um Selbständige vor der drohenden Massen-Insovenz zu schützen und uns zu UNTERSTÜTZEN ?
Vielen Dank
Hildegard Wilde vom IG-NRW
Sehr geehrte Frau Wilde,
das Land Nordrhein-Westfalen ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes um eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften und stellt dafür rund 300 Millionen Euro aus der Landeskasse bereit.
Dies tut die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass der Bund keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist. Als FDP-Bundestagsfraktion haben wir uns diesbezüglich auf Bundesebene frühzeitig dafür eingesetzt, dass Freiberufler sowie Solo-Selbstständige auch die Kompensation der persönlichen Einnahmen bzw. Honorare oder der Krankenversicherungsbeiträge aus der Corona-Soforthilfe des Bundes bestreiten können, unter anderem in folgendem Antrag aus dem April 2020 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918668.pdf).
Das Land Nordrhein-Westfalen hat - anders als der Bund - erkannt, wie wichtig es ist, Solo-Selbstständige und kleine Personengesellschaften zu stützen und deshalb ein eigenes Hilfsangebot aufgelegt, obwohl die Verantwortung insoweit klar beim Bund gelegen hätte. Ich kann Sie daher nur ermutigen, gemeinsam mit meiner Fraktion deutlich zu machen, dass die Große Koalition gerade Solo-Selbstständige bisher alleine lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr