Frage an Katrin Helling-Plahr von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,
Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordnete, sind Femizide.
Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018, bzw. 2019 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).
Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.
Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.
Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.
Die BRD hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.
Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:
Wie ist es zu erklären, dass die zuständigen Ministerien (BMFSFJ & BMJV) die steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?
Wie erklärt sich, bei einem Gesamtetat des BMFSFJ von 10,45 Milliarden, das Almosen-Budget von 6,1 Millionen (<0,06%) für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen?
Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?
MfG
Kristina Wolff
Sehr geehrte Frau Professorin Wolff,
Ihren Fragen entnehme ich, dass diese vor allem an das BMFSFJ und das BMJV gerichtet sind. Durch die fehlende Einbindung der FDP in die interne Arbeit der Bundesregierung sowie die dortige Entscheidungsfindung würde ich Sie daher bitten, sich an das jeweilige Ministerium zu wenden, da mir die erfragten Rechtfertigungen und Gründe nicht bekannt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr MdB