Frage an Katrin Helling-Plahr von Gudrun J. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,
ich bin seit Jahren innerhalb der Selbsthilfe engagiert und habe ein paar Fragen.
Warum gibt es Bundesgesundheitsausschuss keine-n Beauftragte-n für die Kindergesundheit?
Warum schließen immer mehr Kinderkliniken?
Warum haben wir den Ärztemangel besonders in der Pädiatrie?
Warum verdienen Ärzte-Kliniken nur an Folgeschäden und nicht an Gesundheits-Prävention?
Warum kriegen Typ 2 Diabetiker erst BLZ Testtreifen oder den Libre (BLZ Scannen) zur Selbstkontrolle wenn Sie Insulinpflichtig werden und nicht sofort nach der Diagnose?
Warum kriegen Krankenkassen über den Risikostrukturausgleich noch mal extra Geld sobald Typ 2 Diabetiker Insulinpflichtig werden?
Selbstkontrolle stärkt die Eigenverantwortung und nur durch Gewichtsreduktion könnte man die Insulintherapie bei Typ 2 Diabetikern vermeiden und Folgeschäden verhindern!
Mit früher Diabetes-Prävention und Rehabilitation könnte man Im Gesundheitswesen Milliarden einsparen!
Meine Vorschläge zur Diabetes-Prävention und Rehabilitation finden Sie auf unserer Internetseite!
https://www.shg-hilfe-zur-selbsthilfe.de/diabetes-pr%C3%A4vention-und-rehabilitation/
Würde mich freuen wenn Sie meine Vorschläge „als nur Betroffene und Fachfrau in eigener Sache“ in Ihre Arbeit mit einfließen lassen?
Was gibt es wichtigeres als die Bildung und Gesundheit unserer Kinder?
Überall wo es am wichtigsten ist fehlt das Personal z.B: Erzieher, Pädagogen, Sozialarbeiter, Streetworker, Ärzte, med. Fach und Pflegepersonal.
Gesunde Kinder gesunde Zukunft!
Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
G. J.
Sehr geehrte Frau J.,
die Beauftragten der Bundesregierung werden durch die Bundesregierung ernannt. Ein Beispiel ist die für alle Patienten zuständige Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Darüber hinaus stellen die im Ausschuss vertretenen Fraktionen jeweils einen Berichterstatter für Kindergesundheit und die Interessenvertretung findet auch durch die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) in der parlamentarischen Arbeit Berücksichtigung.
Die von Ihnen angesprochene Schließung pädiatrischer Stationen hat ihren Ursprung im lokalen Mangel an Fachpersonal, der laut Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte unter anderem daran liegt, dass der gegenwärtig gewonnene Nachwuchs hinter der Anzahl der in den Ruhestand gehenden Kollegen zurückbleibt.
Gemäß Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes können die Kosten für präventive Maßnahmen beispielsweise im Rahmen von Primärpräventionskursen von den Krankenkassen übernommen werden, wenn der entsprechende Anbieter anerkannt, d.h. anhand vorgegebener Kriterien zertifiziert worden ist. Hierbei muss es sich nicht zwingend um einen approbierten Arzt handeln.
Über die Erstattungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen der Selbstverwaltung. In einer Entscheidung vom 17. März 2011 wird dargelegt, dass eine durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen durchgeführte Nutzenbewertungsstudie zu dem Ergebnis kommt, dass es „weder für die Blutzuckerselbstmessung noch für die Urinzuckerselbstmessung einen Beleg für einen patientenrelevanten Nutzen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die nicht mit Insulin behandelt werden“ gibt. Die gesetzliche Krankenkasse ist daher nur dann zum Tragen der Kosten der Tests verpflichtet, wenn eine Behandlung mit Insulin notwendig ist. Eine Ausnahme besteht, wenn eine instabile Stoffwechsellage vorliegt. In diesem Fall kann der behandelnde Arzt eine begrenzte Anzahl an Teststreifen verordnen. Da der Krankenkasse folglich zusätzliche Kosten entstehen, sobald eine Behandlung mit Insulin vorliegt, wird eine solche im Rahmen des Risikostrukturausgleichs berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr MdB