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Katrin Helling-Plahr
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Frage von Bernd D. •

Frage an Katrin Helling-Plahr von Bernd D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,

die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.

Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.
Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
B. M.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,

herzlichen Dank für diese interessante Frage, zu der wir uns als FDP-Bundestagsfraktion auch noch keine abschließende Meinung gebildet haben. In der Tat stehen hier zwei Anforderungen durchaus in einem Spannungsverhältnis: Zum einen möchten wir, dass möglichst alle in Deutschland lebenden einwilligungsfähigen Personen Zugang zu einer Registrierungsmöglichkeit haben. Zum anderen müssen insbesondere Krankenhäuser Zugriff auf die gespeicherte Entscheidung zur Organspende haben, um im Ernstfall dem Wunsch eines potenziellen Organspenders entsprechend handeln zu können.

Derzeit beraten wir fraktionsintern, wie dieser Widerspruch im Rahmen der von uns favorisierten verpflichtenden Entscheidungslösung aufgelöst werden kann. Die Einrichtung und Verwaltung des Organspenderegisters vollständig der ärztlichen Selbstverwaltung zu überlassen, halte ich persönlich nicht nur aus datenschutzrechtlichen Erwägungen für problematisch. Es ist zwar richtig, dass die Niedrigschwelligkeit ein Vorteil dieser Lösung wäre. Auf der anderen Seite ist es aber durchaus fraglich, ob Personen, die zumindest mittelbar beruflich mit dem Thema Organspende befasst sind, tatsächlich objektiv und unter Einbeziehung aller ethisch-moralischen Aspekte zur Organspende beraten können.

Ich wäre darum eher dafür, eine öffentliche Stelle mit der Einrichtung und Verwaltung des Organspenderegisters zu betrauen, bei der die Einhaltung des Neutralitätsgebots besser sicherzustellen ist. Möglicherweise kann man auch die Kooperation einer öffentlichen und einer ärztlichen Institution in Erwägung ziehen. In jedem Fall sollte der Startschuss für das Organspenderegister möglichst schnell und unabhängig von der Frage „Widerspruchslösung oder Entscheidungslösung“ gegeben werde, denn die Erfahrung z.B. mit dem Implantateregister hat gezeigt, dass sich die nötigen Prozesse leider sehr langwierig gestalten können. Damit würde wertvolle Zeit verloren gehen, die die Patienten auf den Wartelisten nicht haben.

Mit freundliche Grüßen
Ihre Katrin Helling-Plahr

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