Frage an Katrin Helling-Plahr von Katja I. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,
Ihr Politikerkollege Spahn hat das Fettabsaugen als Kassenleistung http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/jens-spahn-gesundheitsminister-will-fettabsaugen-zur-kassenleistung-machen-a-1247502.html ins Spiel gebracht, eine rein kosmetische (ästhetische) Spende (Zahlung) der Beitragszahler für einzelne Mitglieder. Menschen spenden gern, soweit dies auf freiwilliger Basis geschieht und sie wollen - selbstverständlich - gefragt werden und mit ihrer Spende von Nichtspendern positiv unterscheidbar, erkennbar sein.
Nach einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale zur gesundheitlichen Aufklärung (BZgA) (Seite 1) https://www.organspende-info.de/sites/all/files/files/Infoblatt%20Organspende_180528_Final.pdf , ist eine überwältigende Mehrheit (84 Prozent) der Bürgerinnen und Bürger der Organspende gegenüber eher positiv eingestellt.
Bei 82 Millionen Einwohnern in Deutschland, sind das 68,88 Mio potentielle freiwilige Spender, rechnet man 10 Mio. unter 18jährige heraus, verbleiben knapp 60 Mio. potentielle Spender. Ein unfassbarer Wert. Unglaublich.
Gerade die 14 bis 25 Jährigen benötigen am meisten Informationen (Seite 4) und können durch eine umfassende Aufklärung durch die BZgA, am besten für eine Spende gewonnen werden.
Wie wollen Sie (planen Sie) die Verwertung all dieser human resources, insbesondere bezogen auf die initiale Entnahme der Organe und Gewebe?
Werden Sie spezielle Entnahmestationen in bereits bestehenden Krankenhäusern aufbauen oder, analog dem Vorgehen in Spanien, noch zu errichtende Explantationszentren massenhaft bundesweit einführen, in denen ausschließlich die Spenderkörper verarbeitet werden? Wo werden die Entnahmen zwischengelagert?
Werden eigene Körperteile bald gegen Spendermaterial auf Katalogbasis beliebig austauschbar sein? Bedeuted dies zwangsläufig einen ungeahnten Boom der (Schönheits-)Industrie?
Erwarten sie einen neuerlichen, prosperierenden Wirtschaftszweig, nach dem Kohleausstieg, mit Umschulungen?
Sehr geehrte Frau I.,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne folgende Antworten geben möchte:
Zu Minister Spahns Vorstoß zur Lipödem-Thematik habe ich mich in der Presse wie folgt geäußert:
„Es sollte auf Basis empirischer Erkenntnisse über die Wirksamkeit entschieden werden, nicht aufgrund von ministerialem Bauchgefühl. Gesundheitsminister Spahn sägt hier an der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. In letzter Minute will der Minister dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) noch eine Ergänzung hinzufügen, die es in sich hat: Das Gesundheitsministerium soll zukünftig den Krankenkassen vorschreiben können, welche Behandlungsmethoden sie erstatten müssen. Der Minister gibt vor, damit den Lipödem-Patienten helfen zu wollen. In Wahrheit benutzt er die Betroffenen als Werkzeug, um klammheimlich die jahrzehntelang bewährte Praxis bei der Einführung neuer Therapien zu unterlaufen und auszuhöhlen. Das ist perfide und zutiefst unehrlich gegenüber Patienten und Öffentlichkeit. Das unbestritten große Leid der Betroffenen wird nicht durch Schaufensterpolitik, sondern nur durch wirksame Therapiemethoden nachhaltig gelindert. Bei aller berechtigter Kritik am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und seinen Verfahren: Wissenschaftliche und unabhängige Bewertungsverfahren sind zentrale Elemente der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, die nicht einfach so über Bord geworfen werden können.“
Ergänzend möchte ich erläutern, dass es sich bei einer Liposuktion bei Lipödem-Patienten keinesfalls um eine rein kosmetische Operation handelt. Entsprechendes zu behaupten, würde die Betroffenen verhöhnen.
Wie Sie zu Recht ausführen, beruht eine Organspende auf der Bereitschaft des Einzelnen, seine Organe aus altruistischen Gründen nach seinem eigenen Ableben in Form einer postmortalen Organspende oder unter strengen Voraussetzungen als Lebendspende zur Verfügung zu stellen. Liegt eine entsprechende Bereitschaft vor, kann diese im Rahmen der bereits bestehenden Entnahmestrukturen in den entsprechenden Kliniken durchgeführt werden. Eine Stärkung Letzterer ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) beabsichtigt, welches eine breite Zustimmung der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktion erfährt und dessen Lektüre ich gerne empfehlen möchte.
Zu den von Ihnen angesprochenen Entnahmeeinrichtungen sowie dem gesetzlich normierten Prozedere möchte ich weiterhin gerne auf den 4. Abschnitt des Transplantationsgesetzes verweisen. Eine Distribution entnommener Organe zwecks Übertragung auf einen Empfänger „auf Katalogbasis“ ist vor diesem Hintergrund auch für die Zukunft nicht vorgesehen.
Inwiefern sich die Inanspruchnahme und die Umsatzzahlen der von Ihnen genannten Wirtschaftsakteure entwickeln, ist meiner Ansicht nach entkoppelt von jeglicher an die Regelungen zur Organspende geknüpften Thematik zu betrachten. Bezüglich Ihrer Frage zu einem neu zu erwartenden Wirtschaftszweig, bestehen die definierten Vorgaben des Transplantationsgesetzes wie bereits erwähnt fort. Ihre These wird sich daher nicht realisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr