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Katrin Helling-Plahr
FDP
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Katrin Helling-Plahr von Wolfgang K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Helling-Plahr,

die FDP ist für eine Abschaffung des § 217 StGB, der die professionelle Sterbehilfe verbietet, aber für ein Verbot von Suizidhilfe-Organisationen. Dabei tritt das Problem auf, dass 17 von 19 Ärztekammern ihren Mitgliedern ganz oder weitgehend untersagen, beim Suizid zu helfen, und es daher für die meisten Bürger unmöglich ist, einen erfahrenen Suizidhelfer zu finden. Ich fände es besser, wenn es Organisationen wie Sterbehilfe Deutschland und Ärzten unter staatlicher Aufsicht erlaubt wäre, Suizidhilfe zu leisten. Unangemessene Bereicherung könnte mit dem Wucher-Paragraphen, Verleitung zum Suizid mit dem Tötungsverbot bekämpft werden. Wie stehen Sie zur organisierten Sterbehilfe? Ihrem kürzlich erschienenem Focus-Artikel „Sterbehilfe: Warum wir die maßregelnden Vorschriften schleunigst überdenken müssen“ konnte ich das nicht entnehmen.

Mit freundlichem Gruß,
W. K.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.

Aus meiner Sicht darf kein kommerzielles Geschäft mit Suizidwünschen von Menschen betrieben werden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich ein Gewerbe um die professionelle Sterbehilfe bildet. Ich sehe aber nicht, dass etwaigen übermäßigen Bereicherungen und kommerzielle Ausrichtungen durch Heranziehung des § 138 Abs. 2 BGB Einhalt geboten werden könnte.
Meiner Meinung nach sollten deshalb kommerzielle Sterbehilfeinstitutionen nicht zugelassen und das Sterbehilferecht stattdessen dahingehend reformiert werden, dass nur die nichtkommerzielle Förderung der Selbsttötung legalisiert wird. Dies jedoch pressiert. Verwandte, Angehörige und Freunde, aber auch Ärzte die nicht aus Gewinnstreben handeln, sollten den letzten Wunsch des Suizidwilligen erfüllen und diesen auf dem Weg straffrei begleiten können.

Wenngleich äußerst fraglich ist, ob das ärztliche Berufsrecht insoweit überhaupt verfassungskonform ist, sollten eine Änderung der Rechtslage sowie das steigende Bewusstsein für die Wichtigkeit des Themas sodann natürlich auch durch die Selbstverwaltungskörperschaften der Ärzteschaft aufgegriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr

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