
(...) Sie haben Recht, dass unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung das Verhalten des Imams in der Tat rückständig ist. Andererseits ist jedoch gerade die Religionsfreiheit in Deutschland für uns ein sehr hohes Gut, indem der Staat ebenfalls durch das Grundgesetz zu strikter religiöser und weltanschauliche Neutralität verpflichtet ist. (...)