Frage an Katrin Göring-Eckardt von Peter B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
warum gibt es für Frauen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Gebärmutterhalskrebs aber keine regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen für Hodenkrebs? Die Erkrankungs- und Todesfälle sind nahezu identisch und deshalb sehe ich auch keinen Grund für eine Unterscheidung! Also warum eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung nicht schnellstens zur Kassenleistung gemacht?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bauer
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich im Auftrag von Frau Göring-Eckardt gern beantworten will.
Im ambulanten Bereich dürfen anders als im Krankenhaus nur diejenigen Leistungen erbracht werden, die ausdrücklich gesetzlich oder in Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) ausdrücklich erlaubt sind. Ob eine neue Methode erlaubt wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss auf Antrag einer Kasse oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder eines Unparteiischen.
Zum Hodenkarzinom scheint es noch keinen Antrag gegeben zu haben. Möglicherweise existieren dem entgegen stehende Gründe die mit der Evidenz der Methode verbunden sind. Denn ein solches Screening ist nur dann sinnvoll, wenn der Nutzen die Risiken bzw. negativen Folgen übersteigt. Studien müssen also zeigen, dass die Mortalität infolge eines Hodenkarzinoms durch ein Screening nachweisbar sinkt. Risiken wären falsche Befunde und infolgedessen unnötige Eingriffe. Diese beiden Dinge müssen gegeneinander abgewogen werden. Das abzuwägen ist aber nicht Sache des Parlamentes, sondern des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt