
(...) Tantramassagen kommen im Wortlaut des Gesetzes nicht vor. Sofern Tantramassagen ein Angebot im Bereich der sexuellen Dienstleistungen gegen Entgelt sind, fallen sie unter Prostitution. Wir finden das Gesetz aus anderen Gründen schwierig, da es die Prostituierten nicht wirklich schützt und viele Bestimmungen ins Leere laufen. (...)