Frage an Katrin Göring-Eckardt von Regina T. bezüglich Recht
ein rind (3 tage liegt es schon krank am boden)wird am fuß angekettet und mit einem traktor quer über das massentierhaltungsgelände zum schlachttransport geschleift,lebend wohlgemerkt. am ankunftsort war es angeblich tot, das fleisch konnte noch für den menschlochen verzehr gebraucht werden.
wenn so eine tat die eindeutig gegen das tierschutzgesetz verstößt angezeigt wird und wenn es dann auch verfolgt wird gibt es ev.eine geldbuße.
es ist dringend erforderlich das strafmaß in diesem bereich ( z.b.berufsverbot, haft etc.)zu ändern. meine frage:werden die grünen diesbezüglich endlich bald etwas vorschlagen?
Sehr geehrte Frau Till,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Immer wieder werden Tierquälereien in Schlachthöfen und Massenzuchtbetrieben dokumentiert. So ein Verhalten ist zutiefst verstören und absolut inakzeptabel. Dass es immer wieder zu gravierenden Tierschutzverletzungen an und in Schlachthöfen kommt macht deutlich, dass wir die Tiere in der Landwirtschaft besser schützen müssen.
Nach Tierschutzschlachtverordnung müssen Tiere bei Transport und Schlachtung von jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden verschont werden. Die Realität ist oft anders. Neben Gesetzen, die besser vor Tierquälereien schützen, kommt es vor allem auf bessere Kontrollen an. Gravierende Missstände kommen meist nur durch Enthüllungen zu Tage. Dabei ist es Aufgabe staatlicher Behörden, den Tierschutz zu kontrollieren und zu vollziehen. Wir fordern in diesen Bereichen erhebliche Nachbesserungen von der Bundesregierung. Diese haben wir hier zusammengefasst: https://www.gruene-bundestag.de/themen/agrar/aktionsplan-tierschutz-in-der-landwirtschaft
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt