
(...) Zutreffend werfen die von Ihnen genannten Funksensoren datenschutzrechtliche Fragen auf und Befürchtungen sind nicht unbegründet. Je häufiger diese Geräte Messwerte erheben und an möglicherweise unterschiedliche Stellen versenden, desto eher können Verhaltens- und Nutzungsprofile zu den in den Räumen lebenden Personen oder Familien erstellt werden, die wiederum Begehrlichkeiten z.B. bei kommerziellen Unternehmen wecken. (...)