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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Renate M. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Renate M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt!
Finden Sie es in Ordnung, dass man als mündiger und verantwortungbewusster Bürger keine Wahlfreiheit in einer Mietwohung bei den Rauchmeldern hat?
Ich werde den Rauchmelder schon aus eigenem Interesse nicht abhängen oder zustellen und somit die Alarmfunktion bei Raucheintritt gefährden. Deshalb möchte ich nicht, dass aus meinen Zimmern alle 7 Minuten, 24 Std. tgl., 365 Tage im Jahr per Funk ein Zustandstelegramm an den Messdienstleister gesendet wird.
Finden Sie es richtig, dass Mieter reihenweise verklagt werden, die eine Wahlfreiheit bei den Rauchmeldern haben möchten und einen Funkrauchwarnmelder aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren?
Sollte es nach Ihrer Meinung auch Zwang zum Smarthome geben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
R. M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Privatheit und Datenschutz zählen zu den Grundlagen unserer bürgerrechtlichen Fundamente. Wir setzen uns mit einer Vielzahl von Initiativen für den Schutz dieser Rechte ein, denn die Freiheiten der Bürger können in der Digitalisierung nur durch aktive politische und rechtliche Gestaltung gewahrt bleiben. Sie verweisen hinsichtlich der von Ihnen erwähnten Melder völlig zu Recht auf Ihre Rechte, die sich auch im Wohnungsgrundrecht aus Artikel 13 GG finden. Denn wenn digitale Informationen aus dem Wohnbereich nach draußen fließen, so kann und muss stets auch dieses mit besonders hohen Schutzanforderungen ausgestattete Grundrecht geprüft werden.

Zutreffend werfen die von Ihnen genannten Funksensoren datenschutzrechtliche Fragen auf und Befürchtungen sind nicht unbegründet. Je häufiger diese Geräte Messwerte erheben und an möglicherweise unterschiedliche Stellen versenden, desto eher können Verhaltens- und Nutzungsprofile zu den in den Räumen lebenden Personen oder Familien erstellt werden, die wiederum Begehrlichkeiten z.B. bei kommerziellen Unternehmen wecken.

Doch im Einzelnen muss unterschieden werden:
Funkheizkostenzähler, Funkwasserzähler und Funkrauchwarnmelder sind zwar grundsätzlich in der Lage, auch einzelne Informationen zu erfassen und "nach draußen" zu übermitteln, doch die auf dem Markt befindlichen Modelle scheinen insoweit zum einen nur sehr begrenzt funktionsfähig. Einzeln erhobene Angaben etwa zur Funktionstüchtigkeit des Sensors selbst oder in unmittelbarer Nähe befindlichen Gegenständen wie etwa bei digitalen Rauchmeldern waren schon in Gerichtsverfahren angesprochen und für unschädlich befunden worden.
Rechtlich gilt für den Einsatz all dieser Geräte die Datenschutzgrundverordnung, für die wir uns als Grüne sehr stark gemacht haben. Sie legt enge Grenzen für die Erfassung von Daten fest, die ohne ihre vorherige Information und Einwilligung bei den genannten Geräten nicht erfolgen darf.

Ich möchte ihnen ausdrücklich empfehlen, sich für weitere Informationen auch an ihre zuständige Datenschutzbehörde zu wenden, die Ihnen zu helfen verpflichtet ist. Wie sie sehen, sind wir Grüne hier im Bundestag durchaus auf dem Posten, um eine Überwachung privater Wohnräume wirksam zu verhindern, und setzen uns mit dafür ein, dass die Digitalisierung den Rechtsstaat und Ihre Bürgerrechte wahrt. Denn nur so kann unserer Überzeugung nach auch das Vertrauen in die durch Digitalisierung bewirkten, wirklich tiefgreifenden Veränderungen unseres Alltages bewahrt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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