Wollen Sie sich dafür einsetzen, das deutsches Recht europäischen Recht angepasst und § 146 GVG ersatzlos gestrichen wird?
Sehr geehrte Frau Katrin Göring-Eckardt,
wenn in Deutschland ein Justizminister wegen einer Straftat angezeigt wird, kann dieser
den Staatsanwalt >laut §146 GVG< anweisen, dass er das eingeleitete
*VOR*Ermittlungsverfahren unverzüglich einstellen muss.
Weitere Infos siehe: *https://www.change.org/Pet-BT-146GVG*.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.

Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP verabredet, das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzupassen. Aus rechtsstaatlicher Sicht gilt es bereits dem Anschein einer politischen Einflussnahme entgegenzuwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss das Weisungsrecht auf evident rechtsfehlerhafte Entscheidungen (sowie Fälle des Fehl- oder Nichtgebrauchs von Ermessen) beschränkt und ein Verfahren vorgeschrieben werden, das transparent und sicher ist.
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt