Inwiefern sind Sie darüber informiert, dass sich Medikamentenrückstände in unserem Abwasser befinden? 2. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um mit dieser Herausforderungen umzugehen?
Sehr geehrter Frau Göring-Eckardt,
Ich führen eine Umfrage zum Thema „Medikamentenrückstände im Abwasser“ für meine 5. Prüfungskomponente im Abitur durch. Ihr Input ist von großer Bedeutung, da sich meine Problem Frage, die ich in dieser Prüfung beantworten möchte, auch auf den politischen Handlungsbedarf bezieht. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir für jede der folgenden Fragen eine kurze Antwort zurück schicken könnten.
Die von Ihnen gegebenen Antworten werden nur im Ramen der Präsentation für meine Abitur Prüfung verwendet!
Mit freundlichen Grüßen Emilia D.

Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. Sie wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Präsentation.
Das Trinkwasser in den berichtspflichtigen deutschen Wasserversorgungsgebieten hat eine sehr gute Qualität. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzt sich dafür ein, dass die Qualität des deutschen Trinkwassers eine hohe Qualität beibehält. Dafür sind sowohl strenge Vorgaben als auch regelmäßige Berichtspflichten nötig.
Arzneimittel sind für die menschliche und tierische Gesundheit unverzichtbar. Allerdings führt der hohe Verbrauch sowie der zum Teil unkritische Umgang mit Arzneimitteln dazu, dass schädliche und oft langlebige Rückstände in die Umwelt gelangen. Um Gewässer und Böden als Lebensraum und Trinkwasserressource zu schützen, ist es daher entscheidend, den Eintrag von Arzneimittelrückständen in die Umwelt zu begrenzen.
Seit 2011 ist die pharmazeutische Industrie verpflichtet, die jährlich an Tierärzte abgegebenen Antibiotikamengen zu erfassen. Diese Erfassung erfolgt im Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR), welches seit dem 1. Januar 2022 in den Geschäftsbereich des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übergegangen ist.
Am 24. Juni 2023 trat die neu gefasste Trinkwasserverordnung in Kraft. Sie setzt wesentliche Inhalte der EU-Trinkwasserrichtlinie von 2020 um und stellt weiterhin ein gewohnt hohes Qualitätsniveau des Trinkwassers sicher. Dabei legt sie besonderes Augenmerk auf neue Herausforderungen, die durch Umwelteinflüsse auf die Trinkwasserressourcen entstehen.
Zudem sieht die Trinkwasserverordnung vor, dass alle drei Jahre ein Bericht über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vorgelegt wird.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/abgeordnete/
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt