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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christiane I. •

Wollen die Grünen Schwangerschaftsabbrüche bis zum 9. Monat legalisieren? Wenn § 218 gestrichen wird, gibt es einen Ersatz um das Ungeborene nach der 12. Woche zu schützen?

Sehr geehrte frau Göring-Eckhardt,

mehrfach wurde mir gesagt, die Grünen seien für die Legalisierung eines Schwangerschaftsabbruches bis zum 9. Monat. Ich kann und will das nicht glauben. Ich verstehe das Wahlprogramm der Grünen so, dass durch Streichung der Paragraphen 218 und 219 Frauen die eine Schwangerschaft abbrechen entkriminalisiert werden sollen und der Zugang zu Information erleichtert werden soll, wodurch Abbrüche nach der 12. Woche weitgehend überflüssig werden sollen. Dennoch muss doch das Ungeborene nach der 12. Woche oder zumindest nach der 22./24. Woche geschützt werden. Schließlich rettet man ab da Frühgeborene mit Erfolg. Gibt es hierzu eine Position Ihrer Partei? Ich habe im Programm keine Stellungnahme hierzu gefunden.
Viele meiner Bekannten denken grün, doch bei einigen werden Die Grünen unwählbar, wenn das Ungeborene nicht geschützt wird. Ich würde sehr gerne diese Bedenken zerstreuen können.

Vielen Dank für eine hoffentlich klare Stellungnahme
C. I.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau I.

Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Der Abbruch einer Schwangerschaft ist in Deutschland im Augenblick im Strafgesetzbuch mit Strafandrohung geregelt. Es handelt sich dabei um eine strafbare Handlung, für es aber eine Reihe von Ausnahmen gibt, dazu zählt u.a. die Fristenlösung oder die medizinische Indikation. Wir wollen diese Frage außerhalb des Strafrechts neu regeln und die Regelung im Strafgesetzbuch abschaffen. Das bedeutet aber keineswegs, dass der Abbruch generell ungeregelt bleiben soll. 

Alle Menschen müssen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs und umfassender Informationen zum Schwangerschaftsabbruch ist dafür notwendig. Die Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, ist allein ihre. In dieser Zeit sind gute Beratungs- und Versorgungsstrukturen notwendig. Wir streiten für eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das Thema muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten Standards integriert werden. Neben der professionellen medizinischen Versorgung sind gute Beratungsangebote wichtig. Deshalb werden wir das breite Angebot an Familienplanungs- und Beratungsstellen absichern und die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen.

Um die Versorgung dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Das ist nur möglich, wenn der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch (§ 218 und § 219), sondern außerhalb geregelt wird. Bei einer ungewollten Schwangerschaft muss der bestmögliche Zugang zu Informationen gewährleistet werden.

Um Ärzt*innen vor drohenden Anzeigen zu schützen, gilt es insbesondere den § 219 a schnellstmöglich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. In einem ersten Schritt müssen die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung für Empfänger*innen von staatlichen Transferleistungen und Geringverdiener*innen unbürokratisch übernommen werden. Perspektivisch soll der kostenfreie und leichte Zugang zu Verhütungsmitteln für alle gelten. Am einfachsten wäre es, diesen Zugang über die Krankenkassen zu regeln.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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