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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christian B. •

Wird es eine langfristige Homeoffice-Lösung für Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich geben?

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

die Sonderregelung zwischen den Staaten, die das Homeoffice während der Pandemie regelte, läuft zum Ende des Monats ab. Es scheint, dass sich die Schweiz zusammen mit DE und FR um eine langfristige Lösung bemüht. Zum Einen wurde die Vereinbarung ein weiteres halbes Jahr verlängert, zum Anderen laufen Gespräche zu einer langfristigen Lösung. Ich arbeite bei einer österreichischen Firma, die ihren österreichischen Mitarbeitern 100% Homeoffice ermöglicht. Aufgrund der aktuellen Steuerlage basierend auf dem Doppelbesteuerungsabkommen DT-AT werden deutsche Mitarbeiter hier benachteiligt und die derzeitige Regelung ist nicht mehr zeitgemäß. Auch ist hier der wichtige Umwelt-Aspekt zu erwähnen sowie zusätzlich z.B. lange Wartezeiten an der Grenze aufgrund der Blockabfertigung.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort und dass Sie dieses Thema weiter tragen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Corona-Pandemie und die damit im Zusammenhang stehenden Eindämmungsmaßnahmen haben in vielen Lebensbereichen zu Veränderungen geführt. So wurde in den Bereichen, wo es möglich ist, auf die Arbeit aus dem Homeoffice umgestellt. In dem von Ihnen geschilderten Fall ergeben sich durch die sog. Grenzgängerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich dadurch auch andere steuerliche Folgen. Auch die Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich und der Schweiz sehen solche Regelungen vor. Hier wäre es grundsätzlich wünschenswert, wenn es einheitliche Regelungen mit einer Vielzahl von Ländern gäbe. Da es sich bei Doppelbesteuerungsabkommen jedoch um bilaterale Verträge zur Aufteilung der Besteuerungsrechte handelt, können diese zwischen den beiden Vertragsstaaten grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Dies hat dann bedauerlicherweise auch zur Folge, dass die steuerlichen Auswirkungen bei einer Tätigkeit in unterschiedlichen Ländern auch unterschiedlich ausfallen.

Mit Österreich gibt es eine solche Übereinstimmung derzeit nicht, so dass eine entsprechende Anpassung nur durch eine beiderseitige Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens rechtssicher erfolgen kann. Ein solcher Verhandlungsprozess ist gegenwärtig jedoch nicht angedacht, so dass eine kurzfristige Lösung derzeit nicht wahrscheinlich ist. Jedoch haben wir uns innerhalb der Ampel darauf verständigt, die Regelungen zum Homeoffice generell zu evaluieren. Dabei werden wir auch die von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen mit diskutieren. Auch für die Bekämpfung möglicher neuer Pandemiewellen im Herbst kann eine Homeofficepflicht sinnvoll sein.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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