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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ronja R. •

Wie stellen Sie sicher, dass das neue Tierschutzgesetz ein Verbot beinhaltet, was den Missbrauch von Tieren zu Unterhaltungszwecken verbietet?

Sehr geehrte Frau Eckart,

der aktuelle Entwurf des Tierschutzgesetzes für 2024 bleibt in vielerlei Hinsicht enttäuschend und lässt Tierquälerei weiterhin zu, insbesondere im Bereich der Nutzung von Tieren als Unterhaltungsobjekte wie Kutschfahrten mit Pferden, sowie der Einsatz von Pferden, Esel, Ziegen und Kleintieren im Zirkus und Pony-Reiten für Kinder. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um diese Formen der Tierquälerei zu verbieten und den Tierschutz in diesen Bereichen zu verbessern?

Mit freundlichen Grüßen,

Ronja R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. 

Am 24. Mai 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet. Darin enthalten ist auch die von Ihnen angesprochene Misshandlung von Tieren. Die Sanktionen für tierschutzrechtliche Verstöße werden verschärft und Tierquälerei mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Diese fügen sich damit in das Gesamtgefüge des Strafrechts ein. 

Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, schauen Sie gern hier https://www.gruene-bundestag.de/themen/tierschutz/die-novelle-des-tierschutzgesetzes-kommt und hier nach: https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html.

Dieses Gesetz geht nun in den üblichen Gesetzgebungsprozess. Darüber erfahren Sie alles auf dieser Seite: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468 

Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Ampel-Häusern der Bundesregierung. Weil in Koalitionen immer Kompromisse gefunden werden müssen, haben es manche bündnisgrüne Forderungen leider nicht in den Entwurf geschafft. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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