Wie soll bei der Reform des Unterhaltsrechts über die Übernachtungen hinaus, der tatsächliche Erziehungsaufwand berücksichtigt werden?
"Mental load" kann nicht in Übernachtungen berechnet werden. Wenn die Kinder 2 Nächte mehr oder weniger beim nicht haupbetreuenden Elternteil verbringen bedeutet das nicht gleich, dass Aufgaben wie Schultermine, Arztbesuche, Therapien (und die Koordinierung und Vereinbarung davon) aufgeteilt werden.
Der Entwurf berücksichtigt nur die Anzahl an Nächte die ein Kind in einem Haushalt verbringt. Die Betreuungsarbeit auf Übernachtungen zu reduzieren ändert nichts an der Situation der Haupbetreuende Person, soll aber den anderen Teil bei der Berechnung vom Kindesunterhalt entlasten. Eine faire Reform würde die Verantwortungsübernahme in der Erziehung, darunter auch der Mental Load von beiden Elternteilen berücksichtigen.
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau G.
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
Zur Reform des Unterhaltsrecht, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, hat Justizminister Buschmann im Sommer Eckpunkte vorgelegt. Sie finden Die Details hier: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Unterhaltsrecht.html?nn=110518
Derzeit schauen wir uns als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im deutschen Bundestag die dazu eingegangenen Stellungnahmen von Expertinnen und Experten genau an. Dabei ist entscheidend, ein gerechtes und zugleich praktikables Kriterium zu finden. Darüber hinaus ist aus bündnisgrüner Sicht besonders wichtig, den mental load sichtbar zu machen, der von den Hauptbetreuenden, meist den Frauen, getragen wird. Außerdem sollen auch die Betreuungsanteile vor der Scheidung berücksichtigt und sichtbar gemacht werden.
Im Mittelpunkt jeder Unterhaltsrechtsreform muss das Kindeswohl stehen. Auch deshalb muss auf jeden Fall vermieden werden, dass die Hauptbetreuenden, in der Mehrzahl die Mütter, durch eine Reform in finanziell prekäre Verhältnisse gebracht werden. Insbesondere Grundkosten, die unabhängig vom Betreuungsanteil anfallen, wie Kinderzimmer, Schulbedarf, Kleidung oder auch Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen müssen auf jeden Fall berücksichtigt werden. Darauf werden wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im parlamentarischen Verfahren drängen und die Reform im Interesse des Kindeswohls, aber auch der Geschlechtergerechtigkeit begleiten.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt