Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht bitte dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?!
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
wie kann es sein, dass bei geflüchteten Kindern, die ohne Eltern in Deutschland ankommen und als Flüchtlinge anerkannt werden, zwar ihre Eltern nachziehen dürfen, aber ihre Geschwister in der Regel nicht mitkommen dürfen. Familien bleiben dadurch über Jahre getrennt. Insbesondere berührt mich, dass für geflüchtete Kinder, deren Eltern gestorben sind, die Chancen, ihre Geschwister wiederzusehen, besonders schlecht sind. Das ist unnötig grausam!
Meine Frage an Sie ist: Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?
Hierüber würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
M. L.
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
Familien gehören zusammen. Deswegen ist es Frau Göring-Eckardt ein wichtiges Anliegen, die Regelungen beim Familiennachzug von geflüchteten Menschen zu verbessern. Dazu gehören die vollständige Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten zu GFK-Flüchtlingen sowie die Ermöglichung des Geschwisternachzugs. Hierfür wird sich Frau Göring-Eckardt mit voller Kraft im bevorstehenden Gesetzesverfahren einsetzen.
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt