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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Georg W. •

Werden Heizstrombezieher auch in Zukunft entlastet bzw. warum fallen die Preise nicht obwohl der Gaspreis fällt. Ich zahle ab Januar statt 14,91 ct/kWh 32,58 ct/kWh (= 118,51 % Steigerung).

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

meine Frau und ich sind Rentner und haben vor 11 Jahren unser Haus energetisch saniert (KfW 85 Standard). Jedoch für eine andere Heizung hat es nicht mehr gereicht und das war bis dato auch kein Problem. Wir haben für das ganze Haus ca. 11.000 kWh Heiz- und Warmwasserstrom-Verbrauch. Nun kommen jedoch Mehrkosten (nur Nachtstrom) von ca. 1600 Euro auf uns zu, wie sollen wir das mit der Rente stemmen. Sind die Heizstrombezieher bei der Strompreisbremse vergessen worden und warum bezieht die Industrie nach wie vor einen super günstigen Preis. Die Gestehungskosten sind doch für alle gleich.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

Bei zeitvariablen Tarifen, z.B. für eine Nachtspeicherheizung, wird ein monatlicher Durchschnittpreis anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen ermittelt. Das ist sogar vorteilhaft, denn es wird nicht vor allem der billige Nachttarif (viel Verbrauch, kürzere zeitliche Gültigkeit) verwendet, sondern vor allem der teure Tagtarif (weniger Verbrauch, längere zeitliche Gültigkeit). Die Entlastung erhöht sich entsprechend. Einzelheiten dazu finden Sie in Frage 12 in diesem Dokument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an den Bürgerdialog im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Buergerdialog-Kontakt/buergerdalog-kontakt.html

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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