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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Thomas T. •

Was hätte eine Änderung der „Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe“ nach Ihrer Meinung zur Folge und denkt man über solche Änderung im Wirtschaftsministerium nach?

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, wenn ich mich richtig zurück erinnere wurde einmal bei der Einführung der Preise-Meldepflicht der Tankstellenbetreiber diskutiert, dass dies nur einmal am Tag an die MKT-S möglich sein sollte und dadurch keine "Markabsprache" über das System möglich wäre.
Wie Sie wissen, ist es gerade so, wenn eine Tankstelle Preisänderungen vornimmt, zieht die "Nachbartankstelle" mit den Preisen nach, da dies am Tag ohne Limit möglich ist. Ich habe einmal gestern bei einer Tankstelle gezählt, dass diese 19mal ihren Preis geändert hat, bei 12 Stunden Öffnungszeit.
Durch das limitierte Einstellen wäre, oder ist eine bessere Marktorientierte Preisgestaltung wahrscheinlich zu erwarten.

VG

Thomas T.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Seit ihrer Errichtung im Jahr 2013 beobachtet die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt (MTS-K) mit Hilfe der von ihr erhobenen und an Verbraucher-Informationsdienste zur Verfügung gestellten Endkunden-Preisdaten kontinuierlich die Preisentwicklung an den Tankstellen in Deutschland, um den Kartellbehörden die Aufdeckung und Sanktionierung von Verstößen gegen nationales und europäisches Wettbewerbsrecht zu erleichtern. Der Beobachtungsauftrag der MTS-K war jedoch bisher auf den Handel mit Kraftstoffen beschränkt und umfasst derzeit daher insbesondere nicht den für die Preisbildung wichtigen Bereich der Herstellung von Kraftstoffen in Raffinerien. Die Markt- und Preisentwicklungen in diesem Bereich haben aber einen starken Einfluss auf die Entwicklung der Tankstellenpreise. Etwaige Wettbewerbsprobleme und denkbare Verstöße gegen nationales und europäisches Wettbewerbsrecht in diesem Bereich können sich daher auch negativ auf die Entwicklung der Tankstellenpreise auswirken.

Das ändert sich nun durch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf den Weg gebrachte Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, die der Bundestag am 24. Juni beschlossen hat. Die vorgesehene Regelung erweitert den Beobachtungsauftrag der MTS-K auf weitere Stufen der Wertschöpfungskette, wie etwa die besonders bedeutsame Stufe der Herstellung von Kraftstoffen. Die jüngsten Marktentwicklungen verdeutlichen gerade, dass eine effektive Beobachtung der Märkte im Bereich der Kraftstoffe nicht auf die Endkundenstufe beschränkt sein sollte, sondern auch vorgelagerte Wertschöpfungsstufen miteinzubeziehen sind. Zudem erhält die MTS-K zukünftig auch Daten über die an der Tankstelle an die Endkunden abgegebenen Mengen. Mit diesen Mengendaten wird sie in der Lage sein, die Zusammenhänge zwischen Preisen, Nachfrage und Marktmacht noch besser zu analysieren und etwaige Missstände aufzudecken.

Genauere Informationen hierzu können Sie dem entsprechenden Gesetzentwurf entnehmen:

Deutscher Bundestag Drucksache 20/1599 Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung

Weitere Informationen zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe finden Sie auf der Website des Bundeskartellamts: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Wirtschaftsbereiche/Mineral%C3%B6l/MTS-Kraftstoffe/mtskraftstoffe_node.html 

Mit freundlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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