Warum wird die Gasumlage beim ohnehin stark gebeutelten Verbraucher und nicht bei den Energieunternehmen eingefordert?
Sehr geehrte Frau Göring-Eckhardt,
meine Frage an Sie lautet: Warum wird die geplante "Gasumlage" beim ohnehin stark gebeutelten Verbraucher und nicht bei den Energieunternehmen eingefordert?
Es kann doch nicht sein, das Verluste beim Gas sozialisiert werden dürfen, während horrende Gewinne anderer Energiearten privatisiert bleiben. Die Gewinne und Aktienkurse der Energieunternehmen sind massiv gestiegen. Den Aktionären werden weiter hohe Dividenden gewährt.
Bevor man Verbraucher mit Festpreisverträgen zur Kasse bittet, müssten zunächst die Energieunternehmen untereinander verpflichtet werden, ihre Verluste einer Energieart mit Gewinnen anderer Energiearten zu verrechnen.
In jedem Fall muss man eine Inanspruchnahme der Verbraucher an Bedingungen knüpfen, beispielsweise: - Schadensersatz vom vertragsbrüchigen Lieferanten bis zur letzten Instanz einfordern
- keine Dividendenzahlung an die Aktionäre während dieser Zeit
etc.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Die sogenannte Gasumlage soll sicherstellen, dass unsere Wohnungen im Winter nicht kalt bleiben. Denn die betroffenen Gasimporteure müssen sehr teuren Ersatz für russisches Gas einkaufen, weil ihre russischen Lieferanten unter fadenscheinigen Begründungen sehr viel weniger Gas liefern, als vertraglich vereinbart. Zugleich können die deutschen Gasimporteure das Gas nur zu den vertraglich festgelegten, relativ günstigen Preisen an ihre Kunden, v.a. die Stadtwerke verkaufen.
Damit die Gasimporteure nun nicht insolvent gehen und ihre Kunden nicht mehr mit Gas versorgen können, was im schlimmsten Fall bedeuten würde, dass Menschen im Herbst und Winter ihre Wohnung nicht mehr heizen könnten, ist die Gasumlage, wenngleich ein schwerer Schritt, das Mittel der Wahl, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Sie ist aber kein Mechanismus, um die Profite großer Konzerne zu retten.
Sie verteilt die Last auf möglichst viele Schultern, und zwar zunächst auf die der Energieversorger. Diese können in einem zweiten Schritt diese Kosten jedoch an die privaten und gewerblichen Endverbraucherinnen und -verbraucher weitergeben. Das ist nötig, weil sonst Kund*innen von Gaslieferanten, die bisher große Mengen an Gas aus russischen Quellen bezogen haben, eine noch viel dramatischere Erhöhung der Gaspreise erfahren würden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch unter: 220804 FAQ Fragen und Antworten zur Gasumlage zur Sicherung der Gas- und Wärmeversorgung (bmwk.de) Für uns Grüne ist aber klar: Das muss mit gezielten Entlastungen der unteren und mittleren Einkommen einhergehen.
Erste Entlastungen sind bereits verkündet: Die Stärkung des Wohlgeldes und die Einführung des Bürgergeldes, die beide zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Überprüfung der Kündigungsschutzregeln, sodass überforderten Mieter*innen der Mietvertrag oder Energiekunden der Liefervertrag nicht gekündigt wird. Ein Schutzschirm für Unternehmen, die wegen der hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten. Zudem läuft bereits die Konzertierte Aktion, um gemeinsam mit Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Wirtschaftsverbände zusätzliche Lösungen zu entwickeln, die Kaufkraftverluste für die Bürger*innen abzumildern und gleichzeitig die Inflation nicht weiter anzuheizen.
Darüber hinaus wird es aber noch dieses Jahr weitere, zielgerichtete Maßnahmen brauchen. Um diese zu finanzieren, schlagen wir – als eine von verschiedenen Möglichkeiten – eine Übergewinnsteuer vor. Während viele Haushalte und Unternehmen nämlich unter den gestiegenen Energiepreisen ächzen, machen einige Konzerne momentan Milliardengewinne mit der Energiekrise. Das ist gegenüber den Bürger*innen ungerecht, weshalb Profite, die nur aufgrund des Krieges entstanden sind, angemessen besteuert werden müssen.
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt