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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Manuel A. •

Warum streicht ihr die THG Quote für 45 km/h roller

Bisher war es möglich, durch freiwillige Zulassungen zum Beispiel von 45-km/h-Elektrorollern von der THG-Prämie zu profitieren. Da es für diese Fahrzeugklasse keinen Schätzwert zur Emissionseinsparung gibt, wurde die Pauschale für Elektroautos herangezogen. Das Umweltbundesamt wird zukünftig keine THG-Quoten für Fahrzeugklassen mit freiwilliger Zulassung bewilligen

Was ist den das für ein schwachsinn

Ich fahre täglich mit meine eRolle 45 km/h

Jetzt streicht ihr die Premie
Wo ist da meine Motivation

Ich Steig jetzt wieder auf Benziner

Wollt ein auf Klimaneutral machen
Nehmt aber das beste und sauberste und platzsparendes Fortbewegungsmittel die Quote

Wundert euch nicht

Das ist so ein dummer Entscheid

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

Die THG-Quote fördert Energieerzeugnisse, nicht Fahrzeuge. Der bisher verwendete Pauschalwert von 2000 kWh ist bei Kleinstfahrzeugen jedoch eine mehrfache Überschätzung ihres Stromverbrauchs und mindert so die Notwendigkeit, andere nachhaltige Energieträger zur Quotenerfüllung einzusetzen, was wiederum zu weniger CO2-Minderung im Verkehr führt. Auch gefährdet eine solche Überförderung die Akzeptanz für das Gesamtsystem. Zudem ist eine Verkündung von niedrigeren Schätzwerten für Kleinstfahrzeuge nicht sinnvoll, weil ihr realer Stromverbrauch so gering ist, dass der Ertrag im Quotenhandel nur im einstelligen Eurobereich läge. Eine Förderwirkung wäre damit kaum gegeben und würde den hohen Vollzugsaufwand für die Zulassungsbehörden und das UBA nicht rechtfertigen.

Informieren Sie sich über weitere Einzelheiten der Stromanrechnung hier: https://www.bmuv.de/service/fragen-und-antworten-faq/fragen-und-antworten-zur-anrechnung-von-strom-in-elektrofahrzeugen-im-rahmen-der-thg-quote

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an den Bürgerservice des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/service/buergerservice

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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