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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gisela S. •

Warum ändert sich im neuen Tierschutzgesetz überhaupt gar nichts zum Wohle der Tiere? Nach wie vor werden Anbindehaltung und Kastenstände, Zähne abschleifen bei Ferkeln ect geduldet.

Sehr geehrte Frau Göring - Eckardt, ich bin maßlos enttäuscht von der Grünen Politik im Tierschutz.

Gerade von ihrer Partei habe ich mir soviel versprochen was das geänderte Tierschutzgesetz zum Wohle der Tiere angeht um nun festzustellen, dass sich rein gar nichts geändert hat. Weder die Anbindehaltung, noch die Kastenstände, die Misshandlungen der Ferkel und Kälber bei den Lebendtransporten in alle Welt, nichts wurde umgesetzt. Tiere dürfen weiterhin über das Internet verkauft werden, was Tierquälerei und Missbrauch der Tiere begünstigt. Wofür stehen Sie und ihre Grünen Parteigenossen, besonders Herr Cem Oezdemir, eigentlich?

Ist das der Weg der Grünen Partei, in den so viele von uns ihre Hoffnungen gesetzt haben, zum Wohle der Tiere und der Umwelt. Haben sie alle sich inzwischen so korrumpiert, dass ihnen ihre Wählerschaft ebenso gleichgültig sind, wie unsere Mitgeschöpfe, die Tiere? Die Ignoranz gegenüber ihren Wählern und deren Begehren zum Tierschutz zeigt sich am Wahlergebnis.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau S.

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. 

Erst 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Die Idee wurde von ostdeutschen Bürgerrechtler*innen bereits bei der Verfassungsdiskussion rund um die deutsche Wiedervereinigung 1989/90 intensiv diskutiert. Katrin Göring-Eckardt hat erst kürzlich festgehalten, dass sie die Grundgesetzerweiterung des Artikels 20a für eine der wesentlichen der deutschen Verfassungsgeschichte hält. Sie haben recht damit, wenn sie sagen, dass zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit bislang eine erhebliche Lücke klafft. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere ist nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür. Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, ist der Anspruch der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Am 24. Mai 2024 hat das Bundeskabinett daher den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet - eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren. Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, schauen Sie gern hier https://www.gruene-bundestag.de/themen/tierschutz/die-novelle-des-tierschutzgesetzes-kommt und hier nach: https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html.

Darin soll das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen ebenso bekämpft werden wie der illegale Tierhandel, qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollen gänzlich verboten werden, viele Wildtierarten sollen künftige nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Verstöße sollen durch höhere Straf- und Bußgeldrahmen und Videoüberwachung in Schlachthöfen besser erkannt und härter bestraft werden. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen.

Dieses Gesetz geht nun in den üblichen Gesetzgebungsprozess. Darüber erfahren Sie alles auf dieser Seite: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468 

Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Ampel-Häusern der Bundesregierung. Weil in Koalitionen immer Kompromisse gefunden werden müssen, haben es manche bündnisgrüne Forderungen leider nicht in den Entwurf geschafft. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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