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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Sven H. •

Wann wird die nachträgliche Besteuerung von Krankengeld reformiert?

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

ich bin Vater von 3 Kindern und Hauptverdiener in unserer Familie, meine Frau lernt den Beruf zum staatlich anerkannten Erzieher. Ich hatte letztes Jahr ein Unfall, Beinbruch, und 8 Monate arbeitsunfähig. Dafür bekam ich 67% Krankengeld. Nun hatte ich meine Steuererklärung gemacht und musste feststellen, dass mein Krankengeld dem Gehalt zugerechnet wird und ich nun zusätzlich mehr Steuern,auch auf das Krankengeld zahlen muss. Fazit, ich habe so schon 8 Monate weniger Gehalt bekommen und nun erwartet mich noch eine große Steuernachzahlung. Wie sehen Sie das? Wird das reformiert oder bleibt man als Arbeitnehmer weiterhin bestraft,wenn man krank wird?

Vielen lieben Dank im Voraus

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, aber gilt als Einkommen und kann damit den Steuersatz erhöhen.

Die soziale Stabilität ist und bleibt ein zentraler Bestandteil auch unseres Krankensystems. Die finanzielle Absicherung bei Krankheits- und Schicksalsfällen vor allem für Familien ist ein wichtiges und andauerndes Ziel unserer Politik. Auf Bundes- und Europa-Ebene setzten wir uns für eine frühere und breitere Zahlung von Krankengeld für Arbeitnehmern auch schon ab den ersten Tag ein.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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