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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Kathrin B. •

Wann kommt eine ernstgemeinte Entlastung für Menschen mit Nachtspeicherheizung?

Bitte schicken Sie jetzt nicht wieder diesen Textbaustein, nichts anderes verschickt der sogenannte Bürgerdialog. Bei 11.000 KWH Verbrauch im Jahr nur für die Heizung hilft keine Deckelung auf 40 Cent. Das müssen Sie doch begreifen? Ich zahle 409 € pro Monat für zwei separate Stromverträge - Heizung und Haushaltsstrom- beide unter 40 Cent. Deswegen bringt uns die Strompreisbremse gar nix. Nada. Wir werden allein gelassen und jeden Monat gehen 75 € in die Staatskasse an MwSt für genau diese beiden völlig ungebremsten Kosten. Kein Wumms und keine Solidarität mit uns. Lichtblick wollte sogar 455 € ab Januar haben für den Heizstrom. Die Entlastung hätte gerade mal 22€ betragen. Ein Witz! Kein Dezember Abschlag, keine Senkung der MwSt, . Nix. Eine Deckelung auf 20 Cent, für Nachtstrom, das wäre fair. Bitte besprechen Sie das. Ich versuche seit November, mir Gehör zu verschaffen und keiner antwortet. Und wenn, dann mit diesem unsinnigen Textbaustein, der realitätsfern ist.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

In den letzten Monaten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterschiedliche Nachbesserungen am Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse erarbeitet. Dabei wurde unter anderem auch explizit der Punkt der Stromdirektheizungen angegangen. So sieht der aktuelle Gesetzesentwurf vor, dass der Strompreis für den Betrieb von Stromdirektheizungen und Wärmepumpen inklusive sämtlicher Entgelte maximal 26 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Dort wo kein separater Netzanschluss oder Zähler installiert ist, wird die Entlastung wiederum über einen gewichteten Durchschnitt aus Niedertarif und Hochtarif, also 26 Cent/ kWh respektive 40 Cent/kWh berechnet. Genau wie bei der allgemeinen Anwendung der Strompreisbremse gilt die staatlich finanzierte Preisbegrenzung für 80 % der Verbrauchsprognose, die verbleibenden 20 % werden nach dem im jeweiligen Stromabnahmevertrag vereinbarten Preis abgerechnet. Sofern der vertraglich vereinbarte Preis unter 26 Cent/ kWh liegt, wird selbstverständlich der gesamte Verbrauch zu diesem günstigeren Preis abgerechnet.

Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Hier können Sie ihn in Gänze lesen: https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0167-23.pdf

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen oder an den Bürgerdialog des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Buergerdialog-Kontakt/buergerdalog-kontakt.html

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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