Wann bekommen Frauen in Deutschland die vollen Menschenrechte zugesprochen?
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
wie bekannt gehört das Recht zur Abtreibung zu den allgemeinen Menschenrechten.
Der Fakt das in Deutschland Abtreibung verboten ist und nur unter bestimmten Bedingungen geduldet ist, zeigt auf das Frauen in Deutschland nicht die vollen Menschenrechte zugesprochen wird in Gegensatz zu den Männern.
Wann bekommen Frauen in Deutschland die vollen Menschenrechte zugesprochen bzw. Plant die Grünen- Partei eine Gesetzesänderung, um die gesetzliche Verweigerung der vollen Menschenrechten für Frauen zu stoppen?
Ich würde mich auf eine Antwort freuen.
Viele Grüße
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
Der Koalitionsvertrag hält fest: „Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.“
Diese Sachverständigenkommission wurde am 31. März 2023 eingesetzt und soll innerhalb von zwölf Monaten ihren Bericht vorlegen. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/sachverstaendigenkommission-nimmt-arbeit-auf-223464
Für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist klar: Wir brauchen eine neue gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches als Ersatz für den § 218 StGB. Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen und Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, sollen nicht weiter grundsätzlich kriminalisiert werden.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen oder an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/kontakt
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt