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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Karl Josef S. •

Unterlaufen verfassungsrechtlich verbrieften Rechts im Bundestag? Zwangsberatung und obligatorische psychiatrische Beratungspflicht bei Sterbebegleitung, Wegfall der Schwangeren-Beratungspflicht?

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt
Sie unterstützen beim Thema Sterbebegleitung den Entwurf Castellucci. Dieser Entwurf sieht Hürden vor bei der Umsetzung einer Freitodbegleitung durch eine Zwangsberatung und obligatorische psychiatrische Beratungspflicht. Gleichzeitig fordert die grüne Familienministerin Frau Paus den Wegfall der Beratungspflicht beim § 218 im Strafgesetzbuch.
In dem einen Fall wird die vom Bundesverfassungsgericht garantierte freie Entscheidung von entscheidungsfähigen, aber oft Schwerkranken und Altersschwachen Menschen versucht durch eine Zwangsberatung zu erschweren, im anderen Fall soll bei der Beendigung eines gezeugten, aber unerwünschten keimenden Lebens die Beratungspflicht wegfallen.
Sehen Sie da keinen Widerspruch? Besteht trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in dem einen Fall nicht die Gefahr einer eigenmächtigen Überregulierung und Missachtung des verfassungsrechtlich verbrieften Rechts durch Bundestagsabgeordnete?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

Der Gesetzentwurf der Gruppe Castellucci und andere, den auch Katrin Göring-Eckardt unterstützt, stellt sich der keineswegs trivialen Aufgabe, zwei Rechtsgüter in einen Ausgleich miteinander zu bringen: die Selbstbestimmung und den Schutz des Lebens. So heißt es in dem Entwurf: „Denn es ist die Pflicht des Staates, die Autonomie Suizidwilliger und darüber auch das hohe Rechtsgut Leben zu schützen. Diese sind von Einwirkungen und Pressionen freizuhalten, welche sie gegenüber Suizidhilfeangeboten in eine Rechtfertigungslage bringen könnten (vgl. BVerfGE 153, 182 [262 Rn. 223]). Der Gesetzgeber darf und muss daher gesellschaftlichen Einwirkungen wirksam entgegentreten, die als Pressionen wirken können und das Ausschlagen von Suizidangeboten rechtfertigungsbedürftig von Seiten Dritter erscheinen lassen.“ Den ganzen Gesetzentwurf mit vielen weiteren Argumentationen finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000904.pdf

Ganz in diesem Sinne hat Katrin Göring-Eckardt erst kürzlich in der Sendung „Berlin direkt“ Stellung bezogen: „Wir sollten nicht in eine gesellschaftliche Situation geraten, in der Menschen denken: ‚Ich bin hier überflüssig. Ich falle allen nur noch zur Last – und dann wähle ich doch am besten diesen Weg [des Suizids]. Das wird doch scheinbar von mir erwartet.‘“ Den ganzen Beitrag finden Sie hier: https://www.zdf.de/politik/berlin-direkt/berlin-direkt-neuregelung-debatte-um-sterbehilfe-100.html

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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