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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Claus B. •

Strompreisbremse Nachtspeicherheizung Nicht rückwirkend sondern erst ab August 23bis Dez 23????

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

In der Novelle des Strompreisbremsegesetzes vom Juni 2023 wird für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen (NT) ein niedriger Referenzpreis eingeführt, der ab dem 1. August 2023 Anwendung finden soll. Um die Umsetzung für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu erleichtern, kann die dadurch entstehende zusätzliche Entlastung auch verzögert, jedoch nicht später als 31.12.2023, den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern auf ihren Rechnungen gutschreiben werden. Lesen Sie mehr dazu unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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