Frage von Felix H. • 01.04.2025
Sollte das gleichzeitige Kandidieren in Wahlkreis und auf Landesliste unterbunden werden?
Sie kamen nur deshalb in den BT, weil Sie über die Landesliste abgesichert waren.
Über die Anordnung der Landesliste kann die Wählerschaft nicht entscheiden, sondern nur eine Partei.
Sind Ihrer Meinung ca. 3% Erststimmenergebnis eine ausreichende Legitimation für ein Mandat?
Sollte es nicht untersagt werden, gleichzeitig in Wahlkreis und auf der Liste zu kandidieren?
Ihr schlechtes Abschneiden im Wahlkreis deutet jedenfalls darauf hin, dass der weit überwiegende Teil der Wähler Sie nicht im Bundestag sehen wollte…
Es wirkt mehr als undemokratisch, gerade bei einem so schwachen Ergebnis.