Seht bei den Grünen das Recht auf Selbstbestimmung über dem Recht auf Leben ungeborener Kinder
Sehr geehrter Frau Göring-Eckhardt,
auf die Frage nach dem Schutz ungeborenen Lebens im Falle der Abschaffung der Paragrafen 218 und 219 StGB lassen Sie Ihr Büro antworten, dass es die selbstbestimmte Entscheidung der Frau sein muss, ob sie einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt. Auf sie Frage nach dem Schutz ungeborenen Lebens geht ihr Büro mit keinem Wort ein.
Darum konkret die Frage, schätzen Sie das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen höherwertig ein als das Recht auf Leben von Kindern im Mutterleib?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
Die Ampelkoalition hat das sog. „Werbeverbot“ für den Schwangerschaftsabbruch in §219a des Strafgesetzbuches abgeschafft.
Der zugrunde liegende Gesetzentwurf hat die grundlegende Konflikt- und Entscheidungssituation sehr klar im Blick. Den beschlossenen Gesetzesentwurf können Sie nachlesen unter: Deutscher Bundestag Drucksache 20/1635 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt