Sehr geehrter Frau Göring-Eckardt, wie stehen Sie zu Spenden von natürlichen und juristischen Personen?
Die Bundestagswahl rückt immer näher und damit steigen auch die Parteispenden. Bisher führt die CDU/CSU mit knapp 3,3 Millionen, sofort veröffentlichungspflichtigen erhaltenen Euro die Rangliste an. Dahinter zu finden sind die FDP (ca. 2,1 Mio. Euro) und die Grünen (ca. 1,8 Mio. Euro). SPD/AfD konnten dieses Jahr noch keine nennenswerten Großspenden verzeichnen. Die Linke lehnt Unternehmensspenden und Großspenden von natürlichen Personen kategorisch ab.
Hier meine Fragen:
- Finden Sie die aktuell gültigen Grenzwerte (50.000 Euro Sofortmeldung, zwischen 10.000 und 50.000 € nachträgliche Aufstellung, keinerlei Nachweis unter 10.000 €) für angemessen?
- Sollten Spenden von juristischen Personen sowie Großspenden natürlicher Personen, im Kontext der politischen Einflussnahme selbiger, grundsätzlich verboten werden? Macht sich eine Partei nicht abhängig, wenn sie diese Gelder annimmt?
- - Haben Sie persönlich bereits Spenden angenommen um dann eine Gegenleistung zu erbringen?
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Wir möchten Sie gern auf unseren Antrag "Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Offenlegung – Für eine transparente saubere Politik" vom März d.J., BT-Drs. 19/27872 verweisen. (https://dserver.bundestag.de/btd/19/278/1927872.pdf) Dieser Antrag behandelt die von Ihnen aufgeworfenen Fragen, zudem hat er Forderungen aus der vorletzten, 17 WP, bezüglich der Begrenzung von Parteispenden erneuert. Damals, im Dezember 2012, haben wir einen Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz vorlegt.
Kurz gesagt: Die bestehenden Regelungen bezüglich Parteispenden reichen aus unserer Sicht nicht aus, um transparente Politik zu gewährleisten. Allerdings muss auch mehr getan werden, als lediglich die Spendenregelungen zu reformieren. Wir Grüne fordern seit längerem die Einführung eines Lobbyregisters, gesetzlichen Regelungen zu Sponsoring und Spenden oder schärfere Veröffentlichungspflichten. Die Forderungen im Detail finden Sie im besagten Antrag, die Umsetzung ist bisher immer an der Regierungskoalition aus Union und SPD gescheitert.
Die Antwort auf ihre letzte Frage lautet: Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt