Sehr geehrte Frau Katrin Göring-Eckardt, wann kommen endlich folgende überfällige Verbote?
Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat Tiertransporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU bereits deutlich eingeschränkt, indem Veterinärbescheinigungen zurückgezogen wurden. In den parlamentarischen Beratungen über das Tierschutzgesetz wird geprüft werden, inwiefern Regelungen für ein umfassendes Verbot von Tiertransporten in Drittländer aufgenommen werden können. Damit nationale Beschränkungen nicht umgangen werden, brauchen wir aber auch dringend bessere gemeinsame Regeln in Europa. Auf EU-Ebene hat Minister Özdemir 2022 Vorschläge eingebracht, um strengere EU-weite Regelungen für Tiertransporte einzuführen. Die EU-Kommission hat Ende 2023 einen Vorschlag für solche Regelungen bei Tiertransporten vorgelegt. Eine bündnisgrüne Einordnung dieses Entwurfes können Sie hier nachlesen: https://anna.deparnay-grunenberg.eu/mobilitaet/animal-transport/
Die Bundesregierung prüft diese Vorschläge und setzt sich im laufenden Gesetzgebungsprozess in Brüssel für ambitionierte Regelungen ein. Konkret geht es um eine deutliche Reduzierung von Lebendtiertransporten, eine Begrenzung der Langstreckentransporte auf maximal acht Stunden und ein Ende von Tiertransporten in Drittstaaten außerhalb des Schengen-Raums. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/148-tiertransporte.html
Am 24. Mai 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet. Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, schauen Sie gern hier https://www.gruene-bundestag.de/themen/tierschutz/die-novelle-des-tierschutzgesetzes-kommt und hier nach: https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html.
Dieses Gesetz geht nun in den üblichen Gesetzgebungsprozess. Darüber erfahren Sie alles auf dieser Seite: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468
Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Ampel-Häusern der Bundesregierung. Weil in Koalitionen immer Kompromisse gefunden werden müssen, haben es manche bündnisgrüne Forderungen leider nicht in den Entwurf geschafft. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt