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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Andreas L. •

Sehr geehrte Frau Göring Eckardt, würden Sie sich dafür einsetzen, den DENKMALSCHUTZ bei Energie fressenden Privat-Immobilien abzuschaffen, wenn die Eigentümer, dies wünschen?

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

in diesem Land wurden und werden Millionen Privat-Immobilien ( auch kleine schwer vemietbare ) GEGEN DEN WILLEN DER EIGENTÜMER unter Denkmalschutz gestellt. Viele dieser " Bauten " sind nur schwer energetisch sanierbar und verbrauchen sinnlos VIEL ENERGIE. Auch ist es fraglich, ob ein z.B. 300 Jahre altes Fachwerkhaus, für das weder Bau- noch Architektenpläne existieren, es aushalten, wenn man eine schwere Solaranlage auf das Dach montiert oder ob es ggf. nach dieser Investition unter dem Gewicht zusammenbricht und zusätzlich Menschenleben gefährdet oder fordert. Gutachten zur Klärung solcher baulicher Fragen dürften sehr aufwendig und extrem kostenintensiv sein.
Solche Häuser sind wegen der schlechten Energiebilanz und der denkmalschutzrechtlichen Eigentumsbeschränkungen nur schwer verkäuflich.

Die Freiheit für Eigentümer, diese Häuser im Zweifel abreißen zu dürfen und energetisch hochwertige Neubauten errichten zu können, wäre aktuell wichtig.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr. L.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

Mit der Neufassung des EEG hat die Ampelkoalition die Vorzeichen geändert. Dort heißt es in § 2: "Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden."

Dies berührt auch den Denkmalschutz. Auch in diesem Bereich soll die Errichtung von Anlagen für Erneuerbare Energien nun bei der Abwägung als vorrangig behandelt werden.

Der Denkmalschutz ist jedoch Ländersache. Mit weitergehenden Fragen zur Veränderung des Denkmalschutzes sind Sie also bei den Landtagsfraktionen ihres Bundeslandes bzw. beim jeweiligen Landesbauministerium an der richtigen Adresse.

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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