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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Marie E. •

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, wie wird sichergestellt, dass die beschlossene Entlastung bei den Kraftstoffpreisen auch beim Bürger ankommt anstatt die Gewinne der Ölkonzerne zu erhöhen?

Dem Bundeskartellamt scheinen vom Gesetzgeber mehr oder weniger die Hände gebunden zu sein, so dass es nur feststellen kann, dass die Entwicklung von Rohölpreis und Benzin bzw. Diesel/Heizöl nur in der Aufwärtsrichtung korrelieren und die sinkenden Preise nur sehr langsam, wenn überhaupt, an die Kunden weitergegeben werden. Ist da eine Änderung geplant?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Das Bundeskartellamt beobachtet die Preisentwicklung an Tankstellen mit hoher Aufmerksamkeit. Seit dem 1. Juni wird insbesondere die Weitergabe des Tankrabatts an die Verbraucher*innen genau überwacht. Um dem Bundeskartellamt in Zukunft weitreichendere Befugnisse zur Wettbewerbsüberwachung auf dem Kraftstoffmarkt zu geben, hat Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck bereits im März eine entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/entwurf-eines-gesetzes-zur-anderung-des-energiewirtschaftsrechts.html

Zudem möchten wir Sie gerne auf weitere Informationen des BMWK zu den Möglichkeiten des Bundeskartellamts hinweisen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2022/06/6-52.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Mit freundlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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