Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, warum werde in der bAV Bezieher von Kapitalauszahlungen gegenüber Bezieher einer Rente benachteiligt?
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
warum müssen in der betrieblichen Altersvorsorge Bezieher von Kapitalauszahlung die Krankenkassenbeiträge über 10 Jahre hinweg zahlen, während bei Renten eine Verteilung über ca. 20 Jahre (Rentenbezugsdauer) erfolgt? Der Freibetrag bevorzugt Rentenbezieher gegenüber Bezieher einer Kapitalauszahlung (Freibetrag plus Inflation).
Mit freundlichen Grüßen
Eric C.
Sehr geehrter Herr C. .
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Regelungen bezüglich der 10-jährigen Pauschalbemessung bei einer Gesamtaufzahlung der betrieblichen Altersvorsorge gehen meines Wissens nach auf das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2003 zurück. Die Freibetragsreglungen wurden erst 17 Jahre später – 2020 - geschaffen. Damit ist keine Schlechterstellung von BezieherInnen von Betriebsrenten einhergegangen, ich kann Ihren Unmut darüber, dass man darin eine Besserstellung von BezieherInnen einer Nicht-Betriebsrente sehen kann, aber verstehen. Ein Weg zu einer ähnlichen Lösung zu kommen, wäre – soweit möglich – sich die Betriebsrente monatlich, nicht einmalig gesamt auszahlen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt