Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, in der Sendung „Hart aber fair“ haben Sie mehrmals gesagt, daß es zu den Kosten von Gebäudesanierungsmaßnahmen umfangreiche Bundeszuschüsse gibt.
Wir heizen unser im Jahre 1977 errichtetes Einfamilienhaus mit Gas. Unsere jetzt genutzte Heizung ist 32 Jahre alt, Sie funktioniert laut Aussage des Schornsteinfegers und der Wartungsfirma einwandfrei und könnte auch noch einige Jahre betrieben werden. Da aber nach der Absicht der Bundesregierung, insbesondere nach den Plänen der „Grünen“, neue Gasheizungen ab 2024 nicht mehr zugelassen werden sollen, haben wir ein Angebot für eine alternative Heizung eingeholt. Danach würde eine Wärmepumpe verbunden mit allen hierzu erforderlichen Maßnahmen mindesten 80.000 € kosten. Ein Betrag, den wir als Rentner nicht aufbringen könnten. Unter Bezugnahme auf Ihre Aussagen in der erwähnten Fernsehsendung am 20.3.2023 bitte ich um verbindliche Mitteilung, in welcher Höhe wir mit einer Förderung durch die öffentliche Hand rechnen könnten, falls wir uns zum Einbau einer Wärmepumpe entschließen würden.
Sehr geehrter Herr I.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
Wie Sie wissen, ist der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes derzeit noch nicht verabschiedet. Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist, die Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage zu stemmen, wird die Förderung angepasst. Im Rahmen der bewährten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Umstieg aufs Erneuerbare Heizen begleitet und die Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Viele weitere Informationen, welche Förderungen für Sie infrage kommen könnten, finden Sie im FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gebaeudeenergiegesetz-geg.pdf?__blob=publicationFile&v=35
Derzeit wird die neue Förderrichtlinie vorbereitet. Da das Förderkonzept das Regel-Ausnahmeverhältnis des GEG spiegelt und sich auch sonst weitere Änderungen aus dem parlamentarischen Verfahren zum GEG ergeben können, ist dieses Verfahren abzuwarten. Die Förderrichtlinie soll möglichst frühzeitig und somit rechtzeitig vor Inkraftreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht werden.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die Abteilung Bürgerdialog im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Buergerdialog-Kontakt/buergerdalog-kontakt.html oder im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter Buergerkommunikation@bmwsb.bund.de
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt