Sehr geehrte Frau Eckhardt, die Rentenzuschüsse aus Steuermitteln steigen jedes Jahr und betragen 100 Milliarden Euro. Welche Leistungen werden gezahlt, die nicht durch Beitragseinnahmen gedecki sind.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Bundeszuschuss zur Rente ist verankert in §213 Absatz 1 SGB VI: „Der Bund leistet zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung Zuschüsse“. Der klassische Bundeszuschuss ist verändert, er wird entsprechend Lohnänderungen und Beitragssatzanpassungen verändert - so ist es in Absatz 2 gereget.
Hinzu kommen aber noch weitere Zuschüsse für Rentenleistungen, die nicht über Beitragszahlungen abgedeckt sind, zum Beispiel die Mütterrente oder die abschlagfreie Rente mit 63. Wir Grüne haben immer wieder, und jüngst im Bundestag gefordert, diese Zusatzleistungen direkt aus der Steuer zu finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt