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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Christina J. •

Preisbremse für Nachtspeicherstrom vergessen?

Hallo Frau Göring-Eckardt,
NachtWÄRMEstrom kostet demnächst weit über, aber mindestens 40ct/kWh (Deckel für Hausstrom). Für Gas zum Heizen wurde auf 12 ct/kWh und für Fernwärme sogar auf 9,5 ct/kWh gedeckelt. Das steht doch in keinem Verhältnis. Sogar für Verbraucher von Öl, Pellets, etc. zum Heizen soll es Entlastungen geben.
Zukünftig bezahlen Bezieher von klimaschädlichem fossilem Gas (ein Produkt dessen Zukunft dem Ende entgegen gehen soll) ein viertel dessen, was ich für ThermoStrom zahlen soll (ein Produkt, dessen Zukunft immens vorangetrieben werden soll). Seit vielen Jahrzehnten bin ich zudem Ökostromkundin!
Kann es sein, dass der Gesetzgeber beim Beschluss der Preisbremsen BezieherInnen von Nachtspeicherstrom für Heizzwecke vergessen hat?
Wir haben schon keine Dezember-Abschläge erstattet bekommen - warum eigentlich nicht?
Bitte bessern Sie hier unbedingt dringend nach.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
C. J.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

Bei zeitvariablen Tarifen, z.B. für eine Nachtspeicherheizung, wird ein monatlicher Durchschnittpreis anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen ermittelt. Das ist sogar vorteilhaft, denn es wird nicht vor allem der billige Nachttarif (viel Verbrauch, kürzere zeitliche Gültigkeit) verwendet, sondern vor allem der teure Tagtarif (weniger Verbrauch, längere zeitliche Gültigkeit). Die Entlastung erhöht sich entsprechend. Einzelheiten dazu finden Sie in Frage 12 in diesem Dokument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an den Bürgerdialog im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Buergerdialog-Kontakt/buergerdalog-kontakt.html

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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