Nachtspeicherheizung Entlastungsberechnung nicht korrekt?
Sehr geehrte Frau Göring Eckardt, auch ich gehöre zu den unzähligen Rentnern, die von der Strompreiserhöhung für Nachspeicherheizung betroffen sind.Mein Nachtstrom NT (100% Ladung nur Nachts)
wurde gleich von 21 Cent auf 59Cent erhöht. Selbst bei der Strompreisbremse auf 40 Cent läge ich bei ihrer Berechnung auch noch bei 40 Cent. Nun muss ich anstatt 1900 € gleich 3800 € zahlen.
Bitte reden sie mit ihren Kollegen nochmal über eine extra Preisbremse für Nachtspeicherheizung.
Die Entlastungsberechnung macht meiner Meinung nach den Fehler, daß nicht berücksichtigt wird,daß der Heizungsstrom nur nachts von 22.00 bis 06.00 erfolgt und der Stromverbrauch mittels eines zweiten Zählers abgelesen werden kann.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
In den letzten Monaten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterschiedliche Nachbesserungen am Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse erarbeitet. Dabei wurde unter anderem auch explizit der Punkt der Stromdirektheizungen angegangen. So sieht der aktuelle Gesetzesentwurf vor, dass der Strompreis für den Betrieb von Stromdirektheizungen und Wärmepumpen inklusive sämtlicher Entgelte maximal 26 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Dort wo kein separater Netzanschluss oder Zähler installiert ist, wird die Entlastung wiederum über einen gewichteten Durchschnitt aus Niedertarif und Hochtarif, also 26 Cent/ kWh respektive 40 Cent/kWh berechnet. Genau wie bei der allgemeinen Anwendung der Strompreisbremse gilt die staatlich finanzierte Preisbegrenzung für 80 % der Verbrauchsprognose, die verbleibenden 20 % werden nach dem im jeweiligen Stromabnahmevertrag vereinbarten Preis abgerechnet. Sofern der vertraglich vereinbarte Preis unter 26 Cent/ kWh liegt, wird selbstverständlich der gesamte Verbrauch zu diesem günstigeren Preis abgerechnet.
Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Hier können Sie ihn in Gänze lesen: https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0167-23.pdf
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen oder an den Bürgerdialog des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Buergerdialog-Kontakt/buergerdalog-kontakt.html
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt