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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Fred P. •

Ist es richtig, dass ukrainische Geflüchtete in Deutschland Sozialleistungen beantragen können?

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
mir geht es hauptsächlich bei den Sozialleistungen um die Rente. Man hört, dass ukrainische geflüchtete Männer mit 60 Jahren die Rente beantragen können, ohne jemals in das System eingezahlt zu haben. Wir deutschen Männer arbeiten bis 67 Jahre und eine Erhöhung auf 70 Jahre ist im Gespräch. Wenn das so ist, würde ich gern wissen was die derzeitige Regierung gegen diese Soziale Ungerechtigkeit tun wird.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Deutschland unterstützt gemeinsam mit allen anderen EU-Ländern die Ukraine durch die Aufnahme von Menschen, die vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands fliehen mussten. Wirksam zum 1. Juni hat die Ampel-Koalition beschlossen, die aus der Ukraine geflüchteten Menschen leistungsrechtlich mit anerkannten Asylbewerber*innen aus anderen Ländern gleichzustellen. Diese Änderungen befördern die Arbeitsmarktintegration und verbessern die Versorgung der Geflüchteten in Deutschland. So zeigen wir Solidarität mit der Ukraine und legen den Grundstein für erfolgreiche Integration.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html 

Mit freundlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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